* In Abhängigkeit von den Buchungszeiten erhalten wir unsere staatlichen Zuschüsse. Die Preise gelten ab 01.01.2024

Öffnungszeiten

Die Krippe ist Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Die Kernzeit, in der alle Kinder anwesend sind, ist von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Dies ist gleichzeitig die Mindestbuchungszeit.
Teilzeitplätze (einzelne Wochentage) können wir leider nicht anbieten.

Schließzeiten

Brückentag:  04.10.2024

Weihnachten: 23.12.2024 – 06.01.2025

Faschingsdienstag: 04.02.2025  Krippe schließt um 12 Uhr

Ostern: 14.04. - 17.04.2025  Feriengruppe 1
             22.04. - 25.04.2025 Feriengruppe 2

Brückentag: 30.05.2025

Pfingsten: 10.06. - 13.06.2025

Sommer: 07.08.2025 Krippe schließt um 12 Uhr
                (Abschlussfest ab 15.30 Uhr)
                08.08.25 - 29.08.2025 

Termine

Elternabend: 16.10.2024 - 19.00 Uhr

Plätzchen backen mit den Eltern: 03./04./05.12.2024 15 Uhr

Laternenzug: 12.11.2024 - 17.00 Uhr

Sommer/Abschiedsfest: 07.08.2025 15.30 Uhr
                                       Krippe schließt um 12 Uhr

Anmeldung

Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Buchungszeiten

Oben finden Sie unsere Buchungszeiten und die entsprechenden Gebühren. Die Beiträge werden 12 Monate im Jahr erhoben. Darin sind die Kosten für die Zwischenmahlzeiten (Frühstück und Nachmittagsimbiss) bereits enthalten.

Essensgeld

Für das Mittagessen fallen pauschal 60 €/Monat an.
Im August berechnen wir kein Essensgeld.

Aufnahmegebühr/-voraussetzung

Mindestens ein Elternteil eines Kindes, das unsere Krippe besucht, muss Mitglied im Trägerverein Zentrum Kobergerstraße e.V. sein

Bei Vertragsabschluss wird die einmalige Aufnahmegebühr von €100,00 fällig.

Finanzielle Hilfen für Eltern

Bayerisches Krippengeld
Seit 01.01.2020 können Familien unter bestimmten Voraussetzungen das Bayerische Krippengeld in Höhe von 100€/Monat beantragen. Ob Sie förderberechtigt sind und alle weiteren Informationen finden Sie hier. Die Antragsunterlagen können Sie hier finden. 

Wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Nürnberg
Anspruch auf die Übernahme beziehungsweise die Bezuschussung der Elternbeiträge durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung haben Familien, die in Nürnberg wohnen und denen das Bezahlen der Elternbeiträge aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist. Alle weiteren Informationen finden Sie hier